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Reiserecht- Ihr Recht auf Reisen

Reisen gehört zum liebsten Hobby der Deutschen. Doch häufig hält der Urlaub nicht das, was bei der Buchung im Reisebüro versprochen wurde. Die Vorfreude auf die schönste Zeit des Jahres ist oft schon bei der Ankunft am Urlaubsort verflogen, weil das Hotel direkt neben einer lauten Baustelle liegt oder der gepriesen Swimmingpool gar nicht existiert. Damit die Betroffenen solche Missstände nicht tatenlos hinnehmen müssen, gibt es das Reiserecht. Wer seine Reise mit Anreise, Übernachtung, Verpflegung und weiteren Reiseleistungen gebucht hat, kann seine Ansprüche bei nicht Einhaltung des Vertrages beim Reiseveranstalter geltend machen.

Reisemängel

Reisemängel sind der häufigste Streitpunkt im Reiserecht. Ein Reisemangel liegt dann vor, wenn eine vom Reiseveranstalter versprochene Leistung nicht eingehalten wurde. Im Falle eines Reisemangels sollten unbedingt Beweise beschafft werde, die notfalls bei einem Rechtsstreit ausschlaggebend sein können. Machen Sie deshalb möglichst Fotos z.B. vom verschmutzten Hotelzimmer oder den Ölspuren am Strand und sprechen Sie sich mit anderen Betroffenen ab. Immer wieder Streit im Reiserecht gibt es auch, wenn beispielsweise im Sommer die Klimaanlagen ausfallen, der Swimmingpool verschmutzt ist oder wenn zugesagte Einrichtungen wie Sauna, Fitnessstudio oder Whirlpool fehlen. Auch mit dem Transport beschäftigt sich das Reiserecht oft. Wenn sich beispielsweise ein Flug oder ein anderes Transportmittel für eine Pauschalreise erheblich verzögert. In solchen Fällen muss der Reiseveranstalter eine Preisminderung der Reise gewähren. Die Höhe der Preisminderung ist unterschiedlich und kommt auf den Einzelfall an. In ganz extremen Fällen muss sogar der gesamte Preis erstattet werden.

Zuerst zur Reiseschiedsstelle!

Wichtig ist es schon vor Ort die Mängel zu melden und am besten die Vertretung des Reiseveranstalters im Urlaubsland zu kontaktieren. Bevor Sie versuchen, das Problem selbst zu lösen, indem Sie sich ein neues Hotelzimmer nehmen, müssen Sie dem Reiseveranstalter die Chance geben, den Mangel zu beheben. Nach dem verpatzten Urlaub unbedingt innerhalb eines Monats Ihre Ansprüche geltend machen oder beim Reisebüro reklamieren. Am besten tun Sie das schriftlich per Einschreiben. Was Sie dann am Ende erstattet bekommen hängt von der Schwere des Mangels ab. Einen groben Überblick über die Reisepreisminderungen gibt die Frankfurter Tabelle, die als eine Art Richtschnur im Reiserecht ist. Bevor Sie eine gerichtliche Auseinandersetzung anstreben, sollten Sie sich zudem zuerst an die Reiseschiedsstelle wenden um die Probleme mit dem Veranstalter außergerichtlich zu klären.