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Schwarze Liste Fluggesellschaften
Verfasst von redaktion am Mo, 07/27/2009 - 15:20Schwarze Liste für unsichere Fluggesellschaften
Statistisch gesehen gehören Flugzeuge zu den sichersten Verkehrsmitteln – die Wahrscheinlichkeit eines Absturzes ist so gering wie ein Sechser im Lotto – dennoch wirken die regelmäßig wiederkehrenden Medienberichte von zerschellenden Maschinen beängstigend auf viele, die sich kurz vor dem Urlaub befinden und wissen, dass sie demnächst ein solches Flugzeug betreten werden. Weil die meisten tödlichen Unfälle in der Luft aus schlechter Wartung herrühren, veröffentlicht die Europäische Kommission regelmäßig eine Schwarze Liste mit Fluggesellschaften (im Internet abrufbar), die innerhalb der EU nicht starten und landen dürfen.
Komplettverbot oder Landeerlaubnis mit Einschränkungen
Die Schwarze Liste für Fluggesellschaften beinhaltet einerseits Airlines, denen es überhaupt nicht gestattet ist, innerhalb des europäischen Luftraums zu operieren, weil die entsprechenden Überprüfungen der Luftfahrtbehörden ergeben haben, dass ihre technischen Voraussetzungen generell nicht mit den Mindeststandards der EU vereinbar sind. Zum anderen gibt es auch Fluglinien auf der Schwarzen Liste, die nur unter Einschränkungen auf europäischen Flughäfen geduldet werden. So darf zum Beispiel TAAG Angola Airlines nur mit bestimmten Maschinen nach Europa fliegen, und dies auch nur nach Portugal, während es den Betreibern von Airlines aus Indonesien (alle bis auf Garuda, Mandala und Ekspres Transportasi Antarbuena) komplett verboten ist, hierzulande Luftverkehr zu betreiben.
Achtung auf Afrika und Asien
Vor allem die Namen von afrikanischen und asiatischen Ländern zieren die Schwarze Liste für unsichere Fluggesellschaften. Dies mag zunächst einleuchtend klingen, weil es sich hierbei meistens um weniger wohlhabende Entwicklungs- und Schwellenländer wie Angola, Kongo, Kasachstan oder auch Südafrika handelt. Beim genaueren Blick auf die jeweils am stärksten betroffenen Staaten wird jedoch klar, dass gerade diejenigen Länder häufig auf die so genannte Airline Blacklist kommen, die aufgrund ihrer Größe oder besonderen geografischen Gegebenheiten (Inselstaaten) über überdurchschnittlich viele Luftfahrtgesellschaften verfügen. Zwar gelten auch in den besonders stark betroffenen Regionen viele Länder und ihr Luftverkehr als sicher – so beinhaltet die Schwarze Liste für Fluggesellschaften z.B. keine Airlines aus typischen Urlaubsdestinationen wie Thailand oder Kenia. Trotzdem ist hier in der Regel Vorsicht geboten, da die EU-Kommission ausdrücklich darauf hinweist, dass sie nicht für die Vollständigkeit der Airlines auf der Schwarzen Liste garantiert.



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